Miete erhöhen ohne Mietspiegel? Ortsübliche Vergleichsmieten.
Wir vernetzen private Vermieter für den Austausch von Vergleichsmieten.
Wie kann ich die Miete erhöhen ohne Mietspiegel? Diese Frage stellen sich viele Vermieter vor allem in kleineren Städten und ländlichen Regionen.
Eine Mieterhöhung ohne Mietspiegel ist nur schwer durchzusetzen. Doch bei steigenden Kosten für Material und Handwerker oft dringend nötig, um als Vermieter nicht ein Minusgeschäft zu machen. Der Gesetzgeber lässt private Vermieter ziemlich im Regen stehen.
Der einzige Weg sind ortsübliche Vergleichsmieten. Wir vernetzen Vermieter aus einer Region mit ähnlichen Mietobjekten.
Sie sollten nicht vergessen: Können Sie eine Mieterhöhung von nur 50 Euro erfolgreich durchsetzen sind das schon im ersten Jahr 600 Euro.
Neben dem Mietspiegel bleiben privaten Vermietern nicht viele Möglichkeiten eine Mieterhöhung durchzusetzen. Ein wichtiger Faktor sind dabei die Kosten. Ein Sachverständigengutachten kann schnell zu Kosten von 2.000 Euro führen. Die günstigere Variante sind dann sicher die ortsüblichen Vergleichsmieten.
Wie soll man als privater Vermiter herausfinden wer eine ähnliche Immobilie am Ort bzw. der Region besitzt?
Wir bieten eine bundesweite Plattform mit der Sie sich als Eigentümer von Immobilien regional vernetzen können.
Sie können mit anonymisierten Daten ähnliche Mietobjekte aus der Region finden und die Kontaktdaten zu deren Besitzern anfordern, um Mietvertragsdaten zu einer Wohnung oder einem Haus auszutauschen.
Werden Sie Teil des Vermieter-Netzwerks, um Ihre Interessen zu wahren.
Eine Mieterhöhung für ein Haus oder eine Wohnung darf die ortsübliche Vergleichsmiete nach den gesetzlichen Vorgaben nicht übersteigen.
Das Niveau von ortsüblichen Vergleichsmieten liegt in der Regel deutlich unter dem Niveau der Mieten bei Neuvermietung, da es sich ja um übliche Durchschnittswerte für vergleichbare Mietobjekte handelt.
Hinzu kommt, dass die ortsübliche Vergleichsmiete nicht klar geregelt ist. Es werden zwar Kriterien wie das Alter, die Lage oder die Größe der Wohnung genannt, aber wie genau die Übereinstimmung sein muss ist nicht eindeutig.
Bedauerlicherweise werden Privatvermieter in der öffentlichen Wahrnehmungen oft vollkommen zu Unrecht mit großen Immobilienkonzernen in eine Schublade gesteckt.
Lassen Sie uns gemeinsam eine Plattform schaffen, um unsere Interessen trotz schwieriger gesetzlicher Rahmenbedinungen vertreten zu können.