Ortsübliche Vergleichsmieten Hahn Mieterhöhung auch ohne Mietspiegel

Wenn Sie privater Vermieter in Hahn sind haben Sie es mit einer Mieterhöhung gegebenenfalls nicht leicht. Bei der Festsetzung der neuen Miethöhe muss darauf geachtet werden, dass die Mieterhöhung nur bis zu einer ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt ist.

Wenn Sie keinen Mietspiegel für Ihre Wohnung in Hahn haben, sind örtliche Vergleichsmieten das probate Mittel der Wahl – denn ein Sachverständigengutachten kostet nicht selten so viel, dass eine Erhöhung der Miete keinen Sinn macht. Wo bekommen Sie nun aber die vom Gesetzgeber geforderten Vergleichsmieten für Hahn her?

Weil viele private Vermieter daran scheitern, haben wir mit mietspiegel.com eine Plattform geschaffen in der sich Eigentümer von Wohnungen und Häuser in Hahn vernetzen können. Sie melden sich an, tragen die Daten zu Ihrer Immobilie in Hahn ein und suchen vergleichbare Mietobjekte. Ist ein Objekt gefunden, fordern Sie den Kontakt zum Vermieter an und können dann direkt Daten zum Mietverhältnis in Hahn austauschen.

Die Anmeldgebühr für die Aufnahme ist schnell ausgeglichen, wenn Sie dadurch die Miete für Ihre Wohneinheit in Hahn erhöhen können. Gibt es für die Hahn noch zu wenige Vergleichsobjekte, schalten wir mit der Gebühr direkt Werbung in der Region.

 

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Mietspiegel Hahn

Ortsübliche Vergleichsmiete Hahn

Hahn in Rheinland-Pfalz

Wenn kein Mietspiegel für Hahn vorliegt, helfen ortübliche Vergleichsmieten, um eine Erhöhung der Miete für Ihre Wohnung in Hahn zu begründen.

 

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