Ortsübliche Vergleichsmieten Weinheim Mieterhöhung auch ohne Mietspiegel

Wenn Sie privater Vermieter in Weinheim sind haben Sie es mit einer Mieterhöhung gegebenenfalls nicht leicht. Bei der Festsetzung der neuen Miethöhe muss darauf geachtet werden, dass die Mieterhöhung nur bis zu einer ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt ist.

Wenn Sie keinen Mietspiegel für Ihre Wohnung in Weinheim haben, sind örtliche Vergleichsmieten das probate Mittel der Wahl – denn ein Sachverständigengutachten kostet nicht selten so viel, dass eine Erhöhung der Miete keinen Sinn macht. Wo bekommen Sie nun aber die vom Gesetzgeber geforderten Vergleichsmieten für Weinheim her?

Weil viele private Vermieter daran scheitern, haben wir mit mietspiegel.com eine Plattform geschaffen in der sich Eigentümer von Wohnungen und Häuser in Weinheim vernetzen können. Sie melden sich an, tragen die Daten zu Ihrer Immobilie in Weinheim ein und suchen vergleichbare Mietobjekte. Ist ein Objekt gefunden, fordern Sie den Kontakt zum Vermieter an und können dann direkt Daten zum Mietverhältnis in Weinheim austauschen.

Die Anmeldgebühr für die Aufnahme ist schnell ausgeglichen, wenn Sie dadurch die Miete für Ihre Wohneinheit in Weinheim erhöhen können. Gibt es für die Weinheim noch zu wenige Vergleichsobjekte, schalten wir mit der Gebühr direkt Werbung in der Region.

 

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Mietspiegel Weinheim

Ortsübliche Vergleichsmiete Weinheim

Weinheim in Baden-Württemberg

Die Mittelstadt Weinheim liegt in der europäischen Metropolregion Rhein-Neckar. Geografisch gesehen gehört Weinheim zwar noch zu Baden-Württemberg, allerdings befindet man sich sprachlich gesehen eher in der Kurpfalz. Umliegende Großstädte sind die ca. 20 Kilometer südlich liegende Universitätsstadt Heidelberg und das 15 Kilometer entfernte Mannheim.

Weinheim ist besonders aufgrund seiner beiden Wahrzeichen bekannt. Die beiden Burgruinen Windeck und Wachenburg bilden die Hauptattraktion der großen Kreisstadt. Aufgrund der Existenz der beiden Ruinen wird Weinheim auch nicht selten als „Zwei-Burgen-Stadt“ bezeichnet.

Wegen der Burgen findet Weinheim auch früh Erwähnung in der Geschichte. Nach der ersten urkundlichen Bekanntmachung im achten Jahrhundert wurde die Stadt im 1264 in Alt- und Neustadt aufgeteilt. Eine schwere Zeit kam im 17. Jahrhundert, als sowohl die Burg Windeck zerstört als auch die Stadt selbst mehrfach fremd eingenommen wurde.

Nach der Auflösung der Kurpfalz im Jahr 1803 wurde Weinheim Baden zugewiesen. Nach dem Anstieg der Einwohnerzahlen über die magische Grenze von 20.000 wurde Weinheim am 1. April 1956 zur großen Kreisstadt ernannt.

 

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