Mietspiegel Witten 2011 / 2012 / 2013 - Mieten, Mietpreise, Vergleichsmieten.
Mietspiegelart / Räumlicher Anwendungsbereich
Der neue offizielle Mietspiegel der Uni-Stadt Witten ist ein qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558 d BGB der marktorientierten Vergleichsmieten für das Stadtgebiet.
Zeitlicher Geltungsbereich
Der Mietspiegel ist vom 1. April 2011 bis 31. März 2013 gültig (Mietspiegel Witten 2011 / 2012 / 2013). Damit der Mietspiegel den Gütestempel "qualifiziert" beibehält, muss er nach zwei Jahren, also nach dem 31.03.2013, an die Marktentwicklung angepasst "fortgeschrieben" werden.
Bezug des Mietspiegels
Der Mietspiegel Witten 2011 / 2012 / 2013 steht Interessierten als kostenloser Download im PDF-Format inklusive eines Berechnungsformulars auf der Internetseite der Stadt zur Verfügung. Darüber hinaus ist der Mietspiegel ist kostenlos als gedruckte Broschüre unter anderem bei der Stadt und den Sparkassen erhältlich.
Mietspiegel Witten 2011 / 2012 / 2013
Ersteller, Herausgeber und Anerkennung
Der Mietenspiegel wurde im Auftrag der Stadt Witten in Zusammenarbeit mit einem Arbeitskreis, bestehend unter anderem aus Akteuren des Wittener Wohnungsmarktes, Interessenvertretern der Mieter und Vermieter und des Amtsgerichts Witten erarbeitet. Herausgeber ist die Universitätsstadt Witten. Die Anerkennung der Gemeinde erfolgte durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusse auf einer Sitzung am 4.7.2011.
Die Erstellung der amtlichen Wittener Mietpreisübersicht wurde durch Finanzierung zahlreicher Unternehmen und Institutionen in Witten ermöglicht, darunter beispielsweise Haus & Grund Witten-Annen, MieterInnenverein Witten, der Sparkasse sowie einigen ansässigen Wohnungsunternehmen. Ohne deren erhebliche finanzielle Beiträge die Erstellung des Wittener Mietspiegels 2011 angesichts der derzeitigen Haushaltslage der Stadt Witten nicht möglich gewesen wäre.
Mietpreise / Vergleichsmieten
Die Mietpreise liegen im Durchschnitt laut der Grundtabelle im Wittener Mietenspiegel ohne Betriebskosten, also nettokalt, zwischen 4,06 Euro und 8,76 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche ohne Berücksichtigung von möglichen Zuschlägen / Abschlägen. Im Mittel liegen die Werte zwischen 4,81 Euro und 6,56 Euro.
Fazit
Die Anwendung des Mietspiegels wird ausführlich erläutert, so dass die Ermittlung der Miete für Mieter und Vermieter unproblematisch sein dürfte. Neben dem Zahlenwerk sind die für die Mietparteien wesentlichen Informationen wie Anwendungsbereich, Gültigkeit, Anerkennung usw. aus dem Mietspiegel ersichtlich. Obwohl die Bereitschaft von Unternehmen, Institutionen und Banken sich finanziell an der Mietspiegelerstellung zu beteiligen allgemein eher rückläufig ist, zeigt Witten in einem gemeinschaftlichen Kraftakt, dass es auch anders geht.
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