Die Mietpreise (Mieten) steigen heute erheblich langsamer als noch Anfang der 1980er Jahre.
Im Jahr 2009 lag die Mietsteigerungsrate laut Mietenindex (Mietindex/Mietpreisindex) bei freifinanzierten Mietwohnungen nur noch bei 1,1 Prozent. Geringe Mietsteigerungen, zunehmende Realeinkommen und ein ausreichendes Angebot durch wohnungspolitische Maßnahmen der Bundesregierung haben in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass der Anteil der Wohnungsmieten am zur Verfügung stehenden Einkommen der deutschen Haushalte auf einem niedrigen Niveau liegt.
Der Mietenindex - Definition
Der Mietenindex ist ein wichtiger Indikator für die Entwicklung der Mieten in Deutschland. Der Mietenindex ist Teil des vom Statistischen Bundesamt berechneten Verbraucherpreisindex und hat die Aufgabe, die reine Preisänderung für den Ausgabebereich Wohnungsnutzung zu messen. Mietniveauänderungen aufgrund höherer Wohnqualität und größere Wohnflächen werden dabei im Mietenindex nicht berücksichtigt. Mietsteigerungen aufgrund von beispielsweise Modernisierungen oder Wohnwertverbesserungen gehen deshalb nicht in den Mietindex ein. Die Ausgaben für die Wohnungsnutzung steigen aber nicht nur aufgrund höherer Mietpreise, sondern auch aufgrund verbesserter Wohnungsbedingungen wie etwa höherer Wohnqualität oder mehr Wohnfläche.
Mietenindex, ein Preisindex
Allerdings ist der Mietenindex ist ein Preisindex. Als Preisindex ist er aussagefähig, aber kein umfassendes Analyseinstrument für das Geschehen auf dem Mietwohnungsmarkt. Soweit einzelne methodische Schwachstellen vorhanden sind, wird die Aussagekraft des Mietenindex nur nicht eingeschränkt.
Der Mietpreisindex liefert seit 1999 globale Durchschnittsergebnisse für das gesamte Bundesgebiet ohne Differenzierung zwischen alten und neuen Bundesländern. Die besondere Situation einzelner Wohnungsteilmärkte kann er nur begrenzt wiedergeben. Der Mietenindex gibt unter anderem keine Auskunft über die Entwicklung der Mietausgaben und der Mietbelastung der Haushalte, die auch durch qualitative Veränderungen bzw. durch Änderungen der Einkommensverhältnisse bestimmt wird. So können Mieter im einzelnen andere Mietänderungen erfahren, als der Mietenindex ausweist.
Die Regierung hat deshalb im Wohngeld- und Mietenbericht 2006 darauf hingewiesen, dass der Mietindex zu den Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt nur eine Teilinformation liefert. Er erfasst entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten auf den Wohnungsmärkten zum überwiegenden Teil die Mieten in laufenden Verträgen, die der aktuellen Marktentwicklung hinterherhinken. Diese findet ihren Niederschlag in den Erst- und Wiedervertragsmieten.
Zunehmende Mietenstabiliät
Die Mietsteigerungen haben sich seit dem Jahrtausendwechsel zunehmend abgeschwächt und auf einem niedrigen Niveau stabilisiert und lagen in den vergangenen Jahren zumeist unter der allgemeinen Preisentwicklung. Damit wurde neben einer weitgehenden Preisstabilität auch zunehmende Mietenstabilität erreicht (siehe nachfolgende Tabelle).

Der Index der Nettokalt-Miete ist in den Jahren 2000 bis 2009 um etwa 11 Prozent bzw. mit jährlichen Steigerungsraten von durchschnittlich 1,1 Prozent nur wenig gestiegen. Die deutliche Preisberuhigung seit dem Jahr 2000 hat sich somit fortgesetzt. Der Nettokaltmietenindex bewegte sich im genannten Zeitraum immer unterhalb des Verbraucherpreisindex (Durchschnitt: 1,7 Prozent).
Mietindex: Altbau- vs. Neubaumieten
Der Mietindex differenziert nach Altbau- und Neubaumieten, je nachdem ob eine Wohnung bis 1948 bzw. ab 1949 fertig gestellt wurde (vgl. Tabelle, rechts). So unterscheidet sich die Mietenentwicklung in den beiden Teilmärkten Altbau/Neubau nur sehr geringfügig.
Im Altbau ist war beispielsweise im Jahr 2006 eine durchschnittliche Zunahme der Mieten von etwas mehr als 1 Prozent p.a. festzustellen, im Neubau liegt sie etwas unter 1 Prozent p.a..
Im Durchschnitt ist Mietpreisindex (nettokalt) im Altbau in den Jahren 2000 bis 2006 um rund 1,4 Prozent jährlich gestiegen. Beim Neubau lag der durchschnittliche Anstieg für den gleichen Zeitraum bei rund 1 Prozent im Jahr. Zum Vergleich: Bundesweit lagen die jährlichen Steigerungsraten bei durchschnittlich rund 1,1 Prozent.