17. Juni 2009 - Mieter haben kein Recht zur Mietminderung wegen Mängeln der Trittschalldämmung, wenn die geltenden DIN-Vorschriften eingehalten wurden. Maßgeblich sind die DIN-Vorschriften, die zum Zeitpunkt des Hausbaus galten (BGH VIII ZR 85/09).
"Liebe Mieter in Hamburg: Wir in München haben mit den Mieten und inbesondere mit dem Mietspiegel ..." |
"Seit wann muß man Geld für einen Mietspiegel hinlegen? Frechheit!" |
"Seit Anfang an beobachte ich/glaube ich, daß der Mietspiegel, insbesondere der "Einfluss der Wohn..." |
"Am neuen Mietspiegel Berlin der 2013 erscheinen soll, wird ja derzeit gearbeitet. "Was die Kriter..." |
"Wurde auch Zeit, hat ja lang genug gedauert ..." |
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