Fristlose Kündigung bei Flächenabweichung

Ist die Mietwohnung tatsächlich mehr als 10 Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter fristlos kündigen und/oder Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete fordern (BGH VIII ZR 142/08).

 
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