Anspruch des Mieters bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

Hat der Mieter die Mietwohnung beim Auszug renoviert oder anteilige Kosten für Schönheitsreparaturen gezahlt, weil er irrtümlich glaubte, aufgrund des Mietvertrages dazu verpflichtet zu sein, kann er vom Vermieter Erstattung seiner Renovierungskosten fordern (BGH VIII ZR 302/07).

 
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