Hat der Mieter die Mietwohnung beim Auszug renoviert oder anteilige Kosten für Schönheitsreparaturen gezahlt, weil er irrtümlich glaubte, aufgrund des Mietvertrages dazu verpflichtet zu sein, kann er vom Vermieter Erstattung seiner Renovierungskosten fordern (BGH VIII ZR 302/07).
"Liebe Mieter in Hamburg: Wir in München haben mit den Mieten und inbesondere mit dem Mietspiegel ..." |
"Seit wann muß man Geld für einen Mietspiegel hinlegen? Frechheit!" |
"Seit Anfang an beobachte ich/glaube ich, daß der Mietspiegel, insbesondere der "Einfluss der Wohn..." |
"Am neuen Mietspiegel Berlin der 2013 erscheinen soll, wird ja derzeit gearbeitet. "Was die Kriter..." |
"Wurde auch Zeit, hat ja lang genug gedauert ..." |
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