Der Vermieter kann die Mieterhöhung auch mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens, einem sogenannten "Typengutachten" begründen. In großen Wohnanlagen reicht es laut BGH aus, wenn der Sachverständige nicht die Mieterwohnung selbst, sondern eine Wohnung gleichen Typs (Größe, Ausstattung usw.) ansieht und beurteilt. Die zur Begutachtung herangezogenen Wohnungen können sogar aus dem eigenen Bestand des Vermieters stammen (BGH VIII ZR 122/09).
"Liebe Mieter in Hamburg: Wir in München haben mit den Mieten und inbesondere mit dem Mietspiegel ..." |
"Seit wann muß man Geld für einen Mietspiegel hinlegen? Frechheit!" |
"Seit Anfang an beobachte ich/glaube ich, daß der Mietspiegel, insbesondere der "Einfluss der Wohn..." |
"Am neuen Mietspiegel Berlin der 2013 erscheinen soll, wird ja derzeit gearbeitet. "Was die Kriter..." |
"Wurde auch Zeit, hat ja lang genug gedauert ..." |
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