Begründung einer Mieterhöhung durch "Typengutachten" über vergleichbare Wohnungen

Der Vermieter kann die Mieterhöhung auch mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens, einem sogenannten "Typengutachten" begründen. In großen Wohnanlagen reicht es laut BGH aus, wenn der Sachverständige nicht die Mieterwohnung selbst, sondern eine Wohnung gleichen Typs (Größe, Ausstattung usw.) ansieht und beurteilt. Die zur Begutachtung herangezogenen Wohnungen können sogar aus dem eigenen Bestand des Vermieters stammen (BGH VIII ZR 122/09).

 
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