Grundsatzurteil zu Mietspiegel des BGH – Mietspiegel Nachbargemeinde

Mieterhöhung und Begründung durch Mietspiegel werden künftig leichter. Sowohl qualifizierte als auch einfache Mietspiegel sind geeignet, eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu begründen. Existiert vor Ort kein eigener Mietspiegel, darf der Vermieter auch auf den Mietspiegel einer vergleichbaren Nachbargemeinde zurückgreifen (BGH VIII ZR 99/09).

 
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