Mietspiegel Shop – Mietspiegel kaufen und direkt herunterladen

Mietspiegel Shop – Mietspiegel deutscher Städte und Gemeinden hier erwerben und direkt herunterladen!

Mietspiegel Shop – Mietspiegel von zahlreichen deutschen Städten und Gemeinden hier erwerben und direkt herunterladen! Mietspiegel Shop für Mieter und Vermieter

In mehreren Städten und Gemeinden ist der Erwerb eines Mietspiegels nur gegen eine Schutzgebühr möglich. Einige der Kommunen verkaufen den Mietspiegel online über unsere Webseite. Der Erwerb der Mietspiegel ist dabei umweltfreundlich, bequem, praktisch und rund um die Uhr möglich.

Wenn der Button „Jetzt kaufen“ auf einer Mietspiegelseite integriert ist, können sie den Mietspiegel gegen ein Entgelt bei uns durch sichere und schnelle Zahlung erwerben und anschließend direkt herunterladen (Download als PDF). Die Mietspiegel werden überwiegend im Zweijahresrhythmus veröffentlicht.

 


 

 

Mietspiegel Shop für Städte und Gemeinden  

Sie haben für ihre Stadt oder Gemeinden einen Mietspiegel erstellt und wollen ihn - kostenlos oder gegen eine Gebühr - zum Download in unserem Mietspiegel Shop anbieten? Zusätzlich zur Mietspiegel-Broschüre in Papierform als PDF-Datei oder ausschließlich über das Internet?

Mit unserem Mietspiegel Shop bieten wir Ihnen einen bislang einzigartigen Service zum Verkauf/zur Veröffentlichung Ihres Mietspiegels im Internet.

Sprechen Sie mit uns, setzen Sie von Beginn an auf einen kompetenten Partner!

Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier!

 

 

Schutzgebühr für Mietspiegel - Das Für und Wider!

Knapp die Hälfte der Städte und Gemeinden, die einen qualifizierten Mietspiegel erstellen, verlangt ein Entgelt für die Mietspiegelausgabe. Einige Kommunen veröffentlichen darüber hinaus den Mietspiegel kostenfrei im Internet oder im Amtsblatt. Der Verkauf der Mietspiegelbroschüre ist eine zusätzliche und wohl auch willkommene Einnahmequelle für viele Kommunen zur Refinanzierung der entstandenen Erstellungs- und Fortschreibungskosten. Die Bereitschaft von Unternehmen und Banken im Mietspiegel Werbung zu veröffentlichen, ist nicht zuletzt aufgrund der relativ geringen Anzahl der Werbekontakte, weniger ausgeprägt.

Die Schutzgebühr für einen Mietspiegel beträgt in manchen Städten bis zu 10 Euro. Der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Franz-Georg Rips, machte bereits vor Jahren darauf aufmerksam, dass die Möglichkeiten, die zu einer Kostenentlastung bei der Erstellung und Fortschreibung von Mietspiegeln auf Seiten der Kommunen führen, auch genutzt werden sollten. Der Mietspiegel solle deshalb an alle Interessierten zu einem angemessenen Preis veräußert werden.

Andere Mietrechtsexperten halten diese Art der Refinanzierung allerdings für bedenklich, da einerseits nicht gewährleistet ist, dass durch die Einnahmen die Kosten gedeckt werden, andererseits sei es unbillig, den Vermieter, der nur eine Wohnung hat, mit der gleichen Gebühr zur Kasse zu bitten wie einen Großvermieter, der die Broschüre für mehrere hunderte oder gar tausende Wohnungen nutzen kann. Andere sehen in der Regelung, den Mietspiegel nur gegen Gebühr der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, dahingehend einen Nachteil, dass die eigentliche Funktion der Mietspiegels, nämlich durch die öffentliche Zugänglichkeit mehr Markttransparenz zu schaffen, nicht mehr gegeben ist und somit eines der ursprünglichen Ziele des Mietspiegels beachtlichen Schaden nimmt.

Wer der Kostenträger der Mietspiegelerstellung sein soll, ist letztendlich eine politische Frage. Allerdings gilt zu beachten, dass die Erstellungskosten für einen Mietspiegel zunächst einmal Kosten der Allgemeinheit sind, mithin aus Steuern und Abgaben auch von Bürgern finanziert werden, die niemals mit einem Mietspiegel oder einer Mieterhöhung zu tun haben, sei es, dass sie in öffentlich gefördertem Wohnraum wohnen, sei es, dass sie Haus-/Wohnungseigentümer lediglich in ihrer eigenen Wohnung sind.

Zu beachten ist auch die nicht unerhebliche Anzahl von Vermietern und Mietern, die sich einverständlich ohne jeden Formzwang über den Mietzins einigen. Es ist nicht einsehbar, dass diese Bevölkerungsgruppen zwingend an den Erstellungskosten zu beteiligen sind, um so mehr, als bei den bekannt angespannten Haushaltslagen der Kommunen die Abgabenlast der Bevölkerung ohnehin ständig steigt und die Tendenz der öffentlichen Hand deshalb zu Recht auf eine Entlastung zielt.

Gleichwohl haben Mietspiegel eine öffentliche Funktion, insoweit ist die Aufstellung eines Mietspiegels eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsfürsorge (siehe Bayerisches Verwaltungsgericht München, ZMR, 1994, S. 83), weshalb die Aufstellungskosten prinzipiell auch durch einen öffentlichen Haushalt gedeckt werden müssen. 

 


 

 

 
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