Mietspiegel Ratingen - Mietpreise und ortsübliche Vergleichsmieten für nicht preisgebundene Wohnungen.
Eine Mietspiegel für Ratingen wurde bislang noch nie erstellt. Zur Ermittlung der Mietpreise für Ratingen, der ortsüblichen Vergleichsmieten, bei Mietwohnungen findet jedoch in Ratingen der „Düsseldorfer Mietspiegel“ Anwendung, allerdings mit einem Abschlag von 7,5 Prozent der darin genannten Mietspiegelwerten.
Davon ausgenommen sind die Mieten für Ein- und Zweifamilienhäuser. Für die Ermittlung der Mietpreise für dies Art von Mietobjekten ist ein individuelles Wertgutachten erforderlich.
Gestützt wird diese Handhabung, dass der Mietspiegel Düsseldorf mit einem Abschlag auf frei finanzierte Mietwohnungen in Ratingen angewendet wird, auf ein Urteil des Amtsgerichtes Ratingen aus dem Jahr 1989 (Az. 8 C 397/89) und des Landgerichtes Düsseldorf aus dem Jahr 1990 (Az. 24 S 592/89) sowie der ständigen Rechtsprechung des Amtsgerichtes Ratingen.
Den Mietspiegel Düsseldorf erhalten Sie gegen eine Schutzgebür beim Mieterverein bzw. bei Haus und Grund in Düsseldorf. Weitere Informationen zum Mietspiegel Ratingen finden Sie hier:
Mietspiegel Ratingen (Bezugsquelle)
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