Mietspiegel Schwerin 2012 / 2013 - Stadt bittet um Mitarbeit

Neuer Mietspiegel Schwerin 2012 / 2013 - Stadt bittet Mieter und Vermieter um Mitarbeit.

(Schwerin, 04.09.2011) - Mit dem Schweriner Mietspiegel 2012 / 2013 bereitet die Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern zum achten Mal die Herausgabe eines Mietspiegels mit "amtlichem Charakter" vor. Die Datenerhebung zur Aktualisierung des 8. Mietspiegels für Schwerin hat begonnen. Dabei setzt die Landeshauptstadt bei der Erarbeitung des Mietspiegels Schwerin 2012 / 2013 auf die Mithilfe möglichst vieler Mieter und Vermieter einer Wohnung in Schwerin um eine breite Basis im Zuge der Datenerhebung zu erhalten.

Die Stadt bittet konkret um das Ausfüllen eines Fragebogens. Zu finden ist der Fragebogen inklusive aller Informationen im Internet auf der Webseite der Stadt. Der übersichtlich gestaltete Fragekatalog beinhaltet unter anderem Angaben zur Kaltmiete, zur Wohnungsgröße usw.. Aus den Daten, die streng vertraulich behandelt werden, soll der Mietspiegel Schwerin für 2012 / 2013 ermittelt werden. Den Fragekatalog können alle ausfüllen, die Mieter bzw. Mieterin, Vermieter bzw. Vermieterin einer Wohnung sind, für die die Nettokaltmiete zwischen den Jahren 2008 und 2011 neu vereinbart wurde.

Als neu vereinbart  zählt auch eine dauerhafte Erhöhung oder Senkung der Miete. Einliegerwohnungen in Einfamilienhäusern, möblierte Mietwohnungen oder öffentlich finanzierte Mietwohnungen sind ausdrücklich nicht gemeint. „Die meisten Fragen lassen sich schnell und spontan beantworten. Die Beantwortung des Fragebogens dauert bei Bereitliegen des Mietvertrages etwa zehn Minuten“, so Ulrich Frisch, Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte  der Landeshauptstadt Schwerin. Insbesondere seien Angaben aus der Innenstadt und den Stadtrandlagen in Friedrichsthal, Werdervorstadt, Gartenstadt und Krebsförden für einen möglichst umfassenden neuen Mietspiegel entscheidend, so Frisch.

Das Frageformular können Sie online ausfüllen und per E-Mail an die nachstehende Adresse senden. Sie haben auch die Möglichkeit, das Formular auszudrucken und per Fax oder per Post an die Stadt zu senden. Ihre Angaben werden nur für die statistische Auswertung verwendet. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt anonymisiert.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse. Gemeinsame Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Landkreis Ludwigslust und in der Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin, Telefon: (0385) 545-1411, Telefax: (0385) 545 2709, E-Mail: jkobel@schwerin.de. Den "Fragebogen Mieten" für Mietspiegel Schwerin 2012 / 2013 finden Sie hier. Informationen zum derzeit aktuellen Schweriner Mietenspiegel finden Sie hier.

 
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