TV-Gebühren: Vemieter sollen GEZ Auskünfte über Mieter geben

Rundfunkgebühren: Vemieter und Hausverwalter sollen GEZ Auskünfte über Mieter geben .

(Berlin, 23.08.2011) - Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose hat die geplanten Änderungen bei der Erhebung der Rundfunkgebühren scharf kritisiert. Mit der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages erhalte die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Befugnisse, die über denen des bundesdeutschen Meldegesetzes liegen, sagte von Bose gegenüber der "Mitteldeutschen Zeitung".

So sollen Rundfunkteilnehmer künftig bei Abmeldungen den "Lebenssachverhalt" als Begründung nennen. Darüber hinaus soll die GEZ auch bei Vermietern und Wohnungsgesellschaften Auskunft über Mieter einholen dürfen, wenn der Inhaber der Wohnung, spicht der Mieter, von der GEZ nicht ausfindig gemacht werden kann.

In § 9 Abs. 1 des geplanten Vertrages ist das klar geregelt. Zur Auskunft über Gebührenschuldner sind Eigentümer oder "der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder Grundstück ... verpflichtet ... Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden". Wenn der Vermieter dazu nicht bereit ist, kann der Anspruch auf Auskunft im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden, d.h., ihm  droht ein Zwangsgeld. 

Der neue Vertrag soll Anfang 2013 in Kraft treten. Bevor er in Kraft tritt, müssen alle Bundesländer bis Ende 2011 den neuen Rundfunkstaatsvertrag unterzeichnen. Bislang haben nur Hamburg, Bayern, Berlin und Brandenburg zugestimmt.  

 
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