Unser Wohnbereich ist der Ort, an den wir uns zurückziehen, erholen, essen und schlafen, daher ist nicht nur die Wohnungseinrichtung für unser Wohlbefinden entscheidend sondern auch die Abwesenheit von gesundheitsbelastenden Faktoren. Doch nicht immer ist unser Wohnumfeld gesund für uns.
Schimmelbefall, Lärmbelästigung und die Belastung durch Schadstoffe können einen negativen Effekt auf die Gesundheit haben. Um den Vermieter in solch einem Fall zu einer schnelleren Behebung der Missstände zu bewegen, greifen Mieter immer häufiger auf die Möglichkeit einer Mietminderung zurück. Tatsächlich sollte aber vorerst versucht werden, das Gespräch mit dem Vermieter zu finden. Wenn dieser oder die Hausverwaltung beispielsweise keine Kenntnis von den Missständen haben, ist es nicht gerechtfertigt die Miete einfach zu kürzen. Weiß der Vermieter allerdings, dass der Wohnraum durch Schimmel oder Schadstoffe belastet ist und bietet hier keine Hilfe an, kann eine Mietminderung ein gutes Mittel sein, ihn zum Handeln zu bewegen.
Dabei sollte aber bedacht werden, dass die Belastung auch durch einen Gutachter festgestellt wird. Ansonsten kann es bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung dazu kommen, dass dem Vermieter Recht gegeben wird. Selbst dann, wenn die Schadstoffbelastung die zulässigen Grenzwerte deutlich überschreitet. Zudem muss auch die Höhe der Mietminderung gerechtfertigt werden. Die Beeinträchtigung von Leitungswasser durch Rost- oder Schleimpartikel kann beispielsweise mit einer Mietminderung von zehn Prozent angemahnt werden. Starker Schimmelbefall der Wohn- und Schlafräume oder die Belastung der Raumluft durch Formaldehyd, PCP oder Lindan rechtfertigen hingegen eine Mietminderung von bis zu 50 Prozent. Beraten kann Sie hier der Mieterschutzbund e.V., der sich bundesweit für die Interessen von Mietern einsetzt.
Schadstoffbelastung im Wohnraum sollte nie auf die leichte Schulter genommen werden. Schimmel kann beispielsweise zu einer Erkrankung der Atemwege führen, auch chronische Krankheitsverläufe sind keine Seltenheit. Wenden Sie sich daher bei einer Belastung auch an Ihren Hausarzt, bzw. erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach, ob neben der eigentlichen Behandlung auch ggf. zusätzliche Therapieangebote erstattet werden können. Die Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung unterscheiden sich hier zum Teil, so werden Aufenthalte in Privatkliniken etwa eher von der privaten Krankenversicherung erstattet.