Haftpflichtversicherung

Wenn Sie für den Schaden eines Dritten verantwortlich sind, müssen Sie per Gesetz in unbegrenztem Umfang dafür haften.

Um dem vorzubeugen, können Sie eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Diese übernimmt bei vielen selbst verschuldeten Schäden die dadurch entstehenden Kosten. Zu einem zweistelligen jährlichen Beitrag können Sie sich und andere im Haushalt Wohnende und Tätige (Lebens- oder Ehepartner, Kinder, Haushaltshilfen u. a.) vor Kosten in Millionenhöhe bewahren.

Versicherte Gefahren

Sind Sie Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, kommt die Haftpflichtversicherung auf, wenn durch ein Ereignis innerhalb Ihrer vier Wände ein Schaden bei einem Dritten verursacht wird. Beispiele sind Rohrbrüche und Brände, die innerhalb Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses entstehen.

Auch wenn Sie Schäden an Einbauküchen und weiteren Sachen, die dem Vermieter gehören, verursachen, leistet die Haftpflichtversicherung. Schäden an diesen Sachen, für die Sie nicht verantwortlich sind, reguliert die Gebäudeversicherung des Vermieters. Ihre Hausratversicherung zahlt in solchen Fällen nicht. Mit der Hausratversicherung ist nur Ihr eigener Besitz versichert.

Versicherungsschutz des Vermieters

Vermieter von Eigentumswohnungen und Häusern brauchen zusätzlichen Versicherungsschutz. Dieser kommt zur Geltung, wenn Mietern durch einen Mangel an der Wohnung oder am Haus ein Schaden widerfährt. Diesen Versicherungsschutz erhält der Vermieter durch einen zusätzlichen Beitrag zur privaten Haftpflichtversicherung oder durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. 

 
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