Miete, Mietzins, Mietpreis.
Unter Miete ist das periodische Entgelt zu verstehen, dass der Mieter für die zeitlich mehr oder weniger beschränkte Wohnungsnutzung zu entrichten hat. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Miete, Mietzins und Mietpreis synonym gebraucht.
Der Begriff der Miete ist gesetzlich nicht festgelegt. Im Allgemeinen setzt sich der Mietpreis aus den Bestandteilen der Grundmiete, dem Entgelt für die Gebrauchsgewährung, und den Betriebskosten gemäß § 556 BGB und den Heizkosten zusammen (siehe auch nachfolgende Abbildung).
Die Grundmiete oder Nettokaltmiete ist die Miete ohne Betriebs- und Heizkosten und in der Regel jene Miete die in den meisten Mietverträgen, ergänzt um Betriebs- und Heizkosten ausgewiesen wird. Sind in der Miete die Grundmiete und die Heizkosten enthalten, spricht man von Nettowarmmiete.
Werden einige aber nicht alle Betriebskosten in die Miete miteinbezogen, die Heizkosten aber zusätzlich bezahlt spricht man von Teilinklusivkaltmiete. Sind auch diesem Fall die Heizkosten in der Miete enthalten, wird die Miete als Teilinklusivwarmmiete bezeichnet.
Sind in der Miete die Grundmiete sowie sämtliche kalten Betriebskosten enthalten spricht man von Bruttokaltmiete, sind auch die Heizkosten enthalten von Bruttowarmmiete oder Vollinklusivmiete.

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