Das Bürgerliche Gesetzbuch ist der Kern für das deutsche Mietrecht - "BGB-Mietrecht".
Unter Mietrecht wird das Rechtsverhältnis zwischen den beiden Mietparteien, Vermieter und Mieter, verstanden. Das deutsche Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und zwar in den „Allgemeinen Vorschriften für Mietverhältnisse“ in den §§ 535 bis 548 BGB sowie in den Vorschriften über „Mietverhältnisse über Wohnraum“ in den §§ 549 bis 577 a BGB). Im BGB-Mietrecht finden sich insbesondere Schutznormen für Wohnungsmieter aber auch etwa Schutznormen für Vermieter wie etwa das Pfandrecht des Vermieters.
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