Mietspiegel Ludwigsburg 2011 / 2012 – Mietpreise / Vergleichsmieten im qualifizierten Mietspiegel.
Der Mietspiegel Ludwigsburg für die Jahre 2011, 2012 und 2013 wurde von der Gemeinde am 09.02.2011 als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und beschlossen. Der Ludwigsburger Mietspiegel ist vom 1. März 2011 bis 28. Februar 2013 gültig. Der Mietspiegel Ludwigsburg 2011 steht als PDF zum kostenlosen Download zur Verfügung. Er kann auf dem Postweg gegen eine Schutzgebühr von 6,00 Euro bezogen werden.
An der Erstellung des Mietspiegels hat ein begleitender Arbeitskreis aus Wohnungsmarktexperten mitgearbeitet, in diesem Gremium waren unter anderem der DMB-Mieterbund für Stadt und Kreis Ludwigsburg e.V., Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Haus & Grund Ludwigsburg e.V. sowie der Immobilienverband Deutschland-IVD Süd e.V. vertreten. Der Mietspiegel gibt für Mieter und Vermieter eine verlässliche Auskunft über die örtlichen Mieten.
Der aktuelle, qualifizierte Mietspiegel nach § 558 BGB wurde nach dem anerkannten Verfahren der Regressionsanalyse erstellt. Die betreffenden Werte im aktuellen Mietspiegel Ludwigsburg 2011 sind klar, einfach und übersichtlich nach Größe, Baualter, Ausstattung, Beschaffenheit sowie Lage der Wohnung geordnet und die Mietpreise pro Quadratmeter können ohne größeren Aufwand und Vorkenntnisse abgelesen werden.
Mietpreise / Vergleichsmieten laut qualifiziertem Ludwigsburger Mietspiegel
Die durchschnittliche Nettomiete unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen liegt in Ludwigsburg zum Zeitpunkt der Datenerhebung bei 7,75 Euro/qm. Monatliche Basis-Nettomiete in Abhängigkeit von Wohnfläche und Baualter liegt zwischen 6,92 Euro/qm/Monat und 12,07 Euro/qm/Monat, ergänzt um Zu- und Abschläge.
Fazit: Eine gelungene Mietpreisübersicht!
Der Mietspiegel für das Stadtgebiet Ludwigsburg ist ein recht gelungener Mietspiegel. Für den Anwender – auch ohne Mietspiegel-Vorkenntnisse – enthält der Mietspiegel einerseits alle wichtigen und erforderlichen Daten die für den Interessenten wichtig sind, wie bspw. Gültigkeit, Datenerhebung, Datenmenge, Anerkennung. Andererseits ist der Mietspiegel sehr übersichtlich gegliedert, er beschränkt sich auf das Wesentliche den „Mietpreis pro Quadratmeter“ zu ermitteln und verzichtet glücklicherweise auf die Übernahme von BGB-Gesetzestexten zum Mietspiegel.
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